Warum brauchen Sie ein Institutionskennzeichen (IK)?
Nur mit einem gültigen Institutionskennzeichen (IK) dürfen Taxiunternehmen Krankenfahrten mit den Krankenkassen abrechnen.
Wir übernehmen die Abrechnung für Sie – aber das IK müssen Sie beantragen.
Ohne gültiges IK können wir keine Krankenfahrten für Sie abrechnen und diese somit auch nicht auszahlen!
Wie wird ein Institutionskennzeichen (IK) beantragt?
- Laden Sie das Formular „Erfassungsbeleg IK“ herunter.
- Tragen Sie Ihre Daten ein und unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an kontakt@main-taxi-frankfurt.de
Achtung: Sie erhalten nach der Beantragung einen Brief, den Sie uns ebenfalls unterschrieben zusenden müssen!
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Seite der ARGE IK unter: https://www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp
Benötigen Sie Unterstützung?
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung oder sonstigen Fragen rund um das Thema Institutionskennzeichen (IK) behilflich.