Eigenanteil hier berechnen ⬇
Keine Zuzahlung kassieren.
Der Fahrgast muss den Angaben nach keine Zuzahlung zu dieser Fahrt leisten.
Wie wird der Eigenanteil berechnet?
Die Höhe des Eigenanteils beträgt 10% vom Fahrpreis, liegt aber immer zwischen 5 und 10 Euro.
Das bedeutet:
- Wenn 10 % des Fahrpreises weniger als 5 Euro betragen, muss trotzdem der Mindestbetrag von 5 Euro gezahlt werden.
- Wenn 10 % des Fahrpreises mehr als 10 Euro betragen, wird nur der Höchstbetrag von 10 Euro verlangt.
- Ansonsten beträgt der Eigenanteil 10% vom Fahrpreis
Die Regelung der Zahlung des gesetzlichen Eigenanteils bezieht sich auf alle Fahrgäste, die ihre Fahrtkosten mit einem Krankentransportschein begleichen möchten.
Ausnahmen gelten für:
- Main Taxi Kundenkartenbesitzer
- Privatversicherte
- Zuzahlungsbefreite (Nachweis erforderlich)
- Kostenträger Unfallkassen & Berufsgenossenschaften
- Kostenträger Rentenversicherung (entweder als Kostenträger auf der VO oder Genehmigung der RV)
- Fahrgäste mit Kreuz auf der Verordnung bei „Versorgungsleiden“
- Fahrten von Krankenhaus zu Krankenhaus (sogenannte Konsilfahrten)